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Bayerisches Staatsministerium
der Justiz

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Bayerisches Staatsministerium der Justiz) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.bayern-gegen-hass.de

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 18.02.2026 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

https://www.justiz.bayern.de/organisatorisches/kontakt/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht vollständig erfüllt sind derzeit die Anforderungen nach § 4 BITV zur Bereitstellung von Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.

Evaluationsmethode

Die Barrierefreiheit der Inhalte unter www.bayern-gegen-hass.de wurde in einem BITV-Selbsttest durch den externen Dienstleister Ucentric Media auf Grundlage der BITV 2.0 sowie der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. nach Level A und AA.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Wir bemühen uns ein höheres Maß der Barrierefreiheit, als gesetzlich vorgeschrieben, zu erreichen. Dazu setzen wir teilweise auch Kriterien der WCAG 2.1 nach Level AAA um.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.02.2026 erstellt und überprüft.